Unter dem Begriff „Future Areas“ betreibt die Etalco AG, Seefeldstrasse 69, 8008 Zürich, ein Wertschöpfungsnetzwerk, welches Klein- und Mittelunternehmen entlang der gesamten 360 Grad-Wertschöpfungskette im Hoch- und Tiefbau, rund um Immobilien-, Infrastruktur-, Landschaft und Umweltbereich zusammenbringt („Wertschöpfungsnetzwerk“). Im Rahmen des Wertschöpfungsnetzwerkes stellt die Eigentümerin und Trägerin Etalco AG eine Online-Plattform zur Verfügung.
In diesem Mitgliedschaftsreglement werden primär die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einzelnen Mitgliederkategorien, die Aufnahmebedingungen, das Aufnahmeverfahren und Ausschliessungsverfahren sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Etalco AG geregelt. Unter „Mitglieder“ im hier gemeinten Sinne sind Nutzer der Online-Plattform bzw. Vertragspartner der Etalco AG. Es liegt ausdrücklich kein Vereinsverhältnis im Sinne von Art. 60 ff. ZGB oder ein anderes gesellschaftsrechtliches Verhältnis vor, noch wird ein Vereins- oder anderes gesellschaftsrechtliches Verhältnis durch dieses Mitgliedschaftsreglement statuiert.
1.1 Geltungsbereich: Dieses Mitgliedschaftsreglement gilt für sämtliche Nutzungsverhältnisse zwischen den Mitgliedern und dem Future Areas Wertschöpfungsnetzwerk sowie in Bezug auf die dabei von der Etalco AG bereitgestellten personellen und materiellen Voraussetzung für das Handeln der Future Areas.
1.2 Die Trägerin und Betreiberin der Future Areas erbringt entgeltliche Kerndienstleistungen im Zusammenhang mit Projekt- und Ausschreibungsverfahren, Ankündigungen von relevanten Themen, Events, Referate und Networkanlässe.
1.3 Als erweiterte Leistungen werden ein Fachkräfte-, Temporär- und Nachfolgepool sowie Workshops und Weiterbildungsmodule angeboten.
1.4 Vertragsabschluss: Der Vertragsabschluss kommt durch die Registrierung des Mitgliedes auf der Online-Plattform und unter Vorbehalt eines positiven Abschlusses des Aufnahmeverfahrens gemäss Art. 3 zustande.
1.5 Vertragsdauer: Der Vertrag bzw. die Mitgliedschaft wird auf ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Vorbehalten bleibt der Ausschluss gemäss Art. 3.
1.6 Mitgliedschaftsbeiträge: Die Beiträge gemäss Art. 5 verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Etalco AG behält sich vor, die Jahresbeiträge jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Beiträge auf der Website www.future-areas.swiss. Die Zahlungsmodalität der Mitgliedschaftsbeiträge erfolgt per Rechnung.
1.7 Pflichten der Etalco AG: Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt die Etalco AG ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, welche die Future Areas Netzwerk Office Administration (NOA) betreibt. Ein Teil der Dienstleistungen der Etalco AG werden online erbracht. Für alle Dienstleistungen gilt der Sitz der Etalco AG als Erfüllungsort, es sei denn, es werden anderweitige Bestimmungen getroffen.
1.8 Nutzungsrecht: Die Etalco AG gewährt dem Mitglied das Recht, die Dienstleistungen auf der Online-Plattform unter Vorbehalt Art. 6 und Art. 7 zu nutzen.
1.9 Pflichten des Mitgliedes: Das Mitglied ist verpflichtet, die Nutzungsrechte der Online-Plattform lediglich im gewährten Umfang auszuüben. Das Mitglied ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und Passwörter vollumfänglich verantwortlich. Für den Inhalt der erfassten Daten und Informationen ist das Mitglied selbst verantwortlich. Das Mitglied bestätigt mit dem Akzeptieren des vorliegenden Mitgliedschaftsreglements zudem, dass es im Falle von natürlichen Personen über eine unbeschränkte Handlungsfähigkeit verfügt und volljährig ist. Das Mitglied erklärt mit der Registrierung ausdrücklich, dass sämtliche gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, aktuell sind und mit den Rechten Dritter, den guten Sitten und dem Gesetz in Übereinstimmung sind. Die Etalco AG ist insbesondere berechtigt, den vom Mitglied auf der Online-Plattform erfassten Inhalt jederzeit auf die Rechtmässigkeit zu überprüfen.
1.10 Mitgliedschaftskündigung: Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung hat fristgerecht und schriftlich unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist zu erfolgen.
1.11 Gewährleistung: Die Etalco AG bemüht sich um eine gute Verfügbarkeit von Daten und Informationen auf der Online-Plattform und unternimmt angemessene Vorkehrungen, um vor Eingriffen Dritter zu schützen. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein Unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren der Online-Plattform und den angebotenen Dienstleistungen geben und auch nicht gewährleisten, dass die Dateien virenfrei sind. Die Etalco AG leistet keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der publizierten oder übermittelten Informationen und Unterlagen. Sie kann zudem keine Gewährleistung geben für Nicht-Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishing- Angriffe etc., die die Benutzung der Dienstleistung beeinträchtigen, die Infrastruktur (z.B. Endgeräte, PC) der Mitglieder beschädigen oder ihn anderweitig schädigen. Die Etalco AG kann keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der zur Verfügung gestellten, publizierten oder übermittelten Informationen und Prozesse sowie des Arbeitsresultats der Dienstleistungen leisten. Ein allfälliges Problem ist der Etalco AG umgehend anzuzeigen.
1.12 Haftung: Die Haftung für jegliche direkten und indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird je nach Sachzusammenhang auf die Summe der jährlichen Mitgliedschaftsgebühr oder der Gebühr der vom Mitglied separat erworbenen Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden, verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. Absicht. Das Mitglied ist verpflichtet, allfällige Schäden der Etalco AG umgehend zu melden. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt, sind ausgeschlossen.
1.13 Immaterialgüterrecht: Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Etalco AG zu oder sie ist zu deren Benutzung vom jeweiligen Inhaber berechtigt. Weder dieses Mitgliedschaftsreglement noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechten zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt. Zudem sind jegliche Weiter- verwendung, Veröffentlichung und das Zugänglich machen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, welches das Mitglied im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Etalco AG explizit genehmigt. Verwendet das Mitglied im Zusammenhang mit der Etalco AG oder dem Wertschöpfungsnetzwerk Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritten ein Schutzrecht haben, hat das Mitglied sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
1.14 Kartellrecht: Sämtliche Handlungen der Mitglieder und der Etalco AG im Rahmen des Future Areas Wertschöpfungsnetzwerks sind rechtmässig und vereinbar mit dem Schweizerischen Kartellgesetz. Im Rahmen des Future Areas Wertschöpfungsnetzwerks besteht insbesondere kein Kartell und jegliches kartellrechtswidriges Verhalten ist untersagt.
2.1 Folgende Mitgliedereinheiten können am Wertschöpfungsnetzwerk teilnehmen und einen entsprechenden Vertrag abschliessen:
2.2 Die Mitglieder Kat. A des Wertschöpfungsnetzwerkes werden entlang der 360 Grad-Wertschöpfungskette in die vier folgenden Lebenszyklusphasen kategorisch in Hauptgruppen, Untergruppen und Branchen eingeteilt. Diese sind:
2.3 Die Mitglieder Kat. B ausserhalb des Wertschöpfungsnetzwerkes sind Mitglieder, die von der 360 Grad-Wertschöpfungskette direkt oder indirekt profitieren und interessiert sind, dass sich das Wertschöpfungsnetzwerk erfolgreich entwickelt und wachsen kann. Diese sind:
2.4 Mitglieder Kat. C. sind Fördermitglieder und werden in zwei Unterkategorien eingeteilt:
3.1 Für alle Mitglieder gilt die Voraussetzung, dass sie das Leitbild des Wertschöpfungsnetzwerkes bei ihrer Tätigkeit im Alltag anerkennen. Sie akzeptieren das Wertschöpfungsnetzwerkprinzip und Mitgliedschaftsreglement vollumfänglich.
3.2 Aufnahmebedingungen: Das Aufnahmeverfahren läuft bei allen drei Mitglieder-Kategorien wie folgt ab:
3.3 Ausschliessungsverfahren: Das Ausschliessungsverfahren läuft bei allen drei Mitglieder-Kategorien wie folgt ab:
4.1 Die Mitglieder deklarieren beim Mitgliedschaftsantrag (Registrierung) die geforderten Angaben und Tätigkeitsbereiche. Auf der Online-Plattform werden die Mitglieder gemäss ihren Tätigkeitsbereichen und, falls gewünscht, mit Zusatzeinträgen in einem Online-Verzeichnis aufgeführt und beworben.
4.2 Die Mitglieder profitieren vom Zusammenspiel zwischen Mitgliedern innerhalb und ausserhalb des Wertschöpfungsnetzwerks sowie zwischen den Mitgliedern und den Key Account Managern, welche in der Betreiber- und Betreuerpflicht stehen.
4.3 Alle Mitglieder haben das Recht, relevante Beiträge für den Weblog, für Referate, für Netzwerkanlässe und Workshops der Future Areas Network Office Administration (NOA) einzureichen, damit diese auf der Online-Plattform angekündigt werden. Vorbehalten bleibt der Prüfentscheid der NOA.
4.4 Allen Mitgliedern wird der kostenlose Newsletter der Future Areas Network Office Administration (NOA) zugestellt. Den Mitgliedern wird zudem der Zugang zu den aufbereiteten Brancheninformationen des Wertschöpfungsnetzwerks gewährt.
4.5 Allen Mitgliedern stehen die erweiterten Leistungen, Nutzung des Fachkräfte-, Temporär- und Nachfolgepools, gegen entsprechende Abgeltung der individuell vereinbarten Dienstleistung zur Verfügung. Wir verweisen für diesen Dienstleistungsbereich auf die Preisliste.
5.1 Für alle Mitglieder gilt die Voraussetzung, dass sie das Leitbild des Wertschöpfungsnetzwerks bei ihrer Tätigkeit im Alltag anerkennen und respektieren.
5.2 Die jährlichen Mitgliederbeiträge betragen je nach Mitarbeiteranzahl und Mitgliederkategorie (Jahresbeiträge in CHF exkl. MWST.):
Kat. A | KMU 01 – 10 Mitarbeiter | CHF 1‘250.- |
KMU 11 – 50 Mitarbeiter | CHF 2‘500.- | |
KMU 51 – 250 Mitarbeiter | CHF 5‘000.- | |
Unternehmen ab 251 Mitarbeiter | CHF 7‘500.- | |
Kat. B | Private Bauherren / Eigentümer | CHF 1'250.- |
Gewerbliche Bauherren / Eigentümer | CHF 2'500.- | |
Öffentliche Bauherren / Eigentümer | CHF 5'000.- | |
Institutionelle Bauherren / Eigentümer | CHF 7'500.- | |
6.1 Die Adressen von Mitgliedern des Wertschöpfungsnetzwerks dürfen grundsätzlich nicht an Dritte abgegeben werden. Auf der Online-Plattform publizierte Mitgliederverzeichnisse werden so abgesichert, dass sie nicht kopierbar sind.
6.2 Ausnahmen zum Grundsatz sind nur möglich bei Projekten, an denen das Wertschöpfungsnetzwerk direkt beteiligt ist, wie z.B. bei Ausschreibungsverfahren „Wertschöpfungsnetzwerk zu Öffentlichkeit“ oder an Events. Die Adressen dürfen nur zum einmaligen Gebrauch abgegeben werden.
6.3 Das Wertschöpfungsnetzwerk bietet Interessenten die Möglichkeit zum Versand von Dokumenten gegen Kostenbeteiligung an. Voraussetzung ist, dass die verschickten Unterlagen nicht im Widerspruch zu den Netzwerkzielen stehen. Die aktuellen Tarife können bei der Etalco AG bezogen werden.
6.4 Mitglieder stimmen mit der Stellung des Antrags auf Mitgliedschaft der Verwendung der Adressen gemäss dieser Bestimmung in Art. 6 ausdrücklich zu.
7.1 Die Etalco AG ist alleinige Inhaberin sämtlicher Rechte am „Future Areas“-Logo („Logo“):
7.2 Das Logo untersteht insbesondere urheberrechtlichem und infolge der Markenregistrierungen markenrechtlichem Schutz.
7.3 Die Etalco AG räumt den Mitgliedern das Recht ein, das Member-Logo (member of Future-Areas) im geschäftlichen Bereich zu nutzen.
7.4 Der Gebrauch des Logos darf nicht den Netzwerkzielen oder Interessen des Wertschöpfungsnetzwerks oder der Etalco AG widersprechen und nicht in rechtswidriger Weise erfolgen. Insbesondere sind die Mitglieder nicht berechtigt, das Logo zur Kennzeichnung ihres Geschäftsbetriebs, insbesondere als Bestandteil ihrer Firma oder als Geschäftsbezeichnung, zu gebrauchen.
7.5 Die Mitglieder sind verpflichtet, das Logo ausschliesslich in der auf der Online-Plattform abgebildeten Form zu benutzen. Jede auch nur geringfügige Abwandlung des Logos bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Etalco AG. Insbesondere sind die Mitglieder nicht berechtigt, einzelne Teile des Logos isoliert wiederzugeben bzw. zu gebrauchen. Das für den Gebrauch durch die Mitglieder bestimmte Logo stellt die Etalco AG den Mitgliedern zur Verfügung.
7.6 Das Gebrauchsrecht am Logo ist der Etalco AG bzw. dem Wertschöpfungsnetzwerk sowie seinen Mitgliedern vorbehalten. Die Mitglieder sind nicht berechtigt, Dritten das Recht einzuräumen, das Logo im privaten oder geschäftlichen Bereich zu gebrauchen oder zu übertragen.
7.7 Etalco AG behält sich vor, das Nutzungsrecht des Logos einzelnen oder allen Mitgliedern jederzeit und ohne Angabe von Gründen per sofort zu entziehen oder Gebrauchsmöglichkeit und -umfang per Weisungen einzuschränken.
7.8 Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet das Recht, das Logo zu gebrauchen.
8.1 Änderungen: Das Mitgliedschaftsreglement kann von der Etalco AG jederzeit geändert werden. Die Änderungen gelten mit sofortiger Wirkung ab dem Datum der Veröffentlichung als angenommen, sofern das Mitglied nicht innerhalb von Dreissig (30) Kalendertagen ab dem Datum der Veröffentlichung schriftlich widerspricht. Darüber hinaus gilt die weitere Nutzung der Online-Plattform nach der Veröffentlichung als Annahme der Änderungen.
8.2 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Mitgliedschaftsreglements ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Mitgliedschaft im Übrigen nicht berührt. Die Etalco AG wird unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
8.3 Vertraulichkeit: Alle Parteien, die Mitglieder und die Etalco AG sowie die Mitglieder untereinander, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
8.4 Höhere Gewalt: Wird die Erfüllung der Dienstleistung durch die Etalco AG, oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist die Etalco AG während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann die Etalco AG den Vertrag beenden, wobei bereits entrichtete Mitgliedschaftsbeiträge pro rata temporis zurückerstattet werden.
8.5 Anwendbares Recht / Gerichtsstand: Dieses Mitgliedschaftsreglement untersteht schweizerischem materiellem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen ist das Gericht am Sitz der Etalco AG zuständig.
8.6 Im Zweifelsfall geht der deutschsprachige Text dieses Mitgliedschaftsreglements vor.
8.7 Dieses Mitgliedschaftsreglement tritt per 1. Dezember 2022 in Kraft.